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Kündigungsfrist berechnen

Ein Datum eingeben, und du siehst, zu welchem Termin du kündigen kannst. Für den Arbeitsvertrag und für die Wohnung. Kostenlos, ohne Konto, ohne E-Mail.

Frist berechnen

Nicht der Tag, an dem du sie abschickst. Der Tag, an dem sie im Briefkasten liegt.
Das Arbeitsverhältnis endet zum31. Oktober 2026

Vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Absatz 1 BGB).

  • Vier Wochen sind 28 Tage, nicht ein Monat. Der nächste passende Termin danach zählt.
  • Für dich als Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für deinen Arbeitgeber (§ 622 Absatz 6 BGB).

Tarifvertrag und Arbeitsvertrag dürfen abweichen. Sieh dort nach, bevor du dich auf dieses Datum verlässt.

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Erinnerung zum Ende

Zwei Wochen vor dem letzten Arbeitstag schicken wir dir eine Mail. Dann ist der richtige Zeitpunkt, das Arbeitszeugnis anzufordern und Resturlaub zu klären.

Übertragen werden nur deine Adresse und der Termin. Deine übrigen Eingaben bleiben in deinem Browser. Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail, abmelden kannst du dich in jeder Mail mit einem Klick.

Gerechnet wird in deinem Browser. Deine Datumsangaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Erst beim Klick auf den Button übernehmen wir das Datum in den Entwurf in deinem Browser. Der Rechner nennt den gesetzlichen Termin. Er ersetzt keinen Blick in deinen Vertrag und keine Rechtsberatung.

Du hast den Termin. Und jetzt?

  1. Schreiben aufsetzenMit dem berechneten Termin, dem Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ und allem, was sonst hineingehört.
  2. Zugang sichernEinwurf-Einschreiben oder Bote mit Zeugen. Es zählt der Tag, an dem das Schreiben ankommt, nicht der Tag, an dem du es abschickst.
  3. Bestätigung verlangenLass dir den Empfang und das Enddatum schriftlich bestätigen. Das erspart dir später jede Diskussion.
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Ab 19 Euro, einmalig. Vorschau kostenlos, du zahlst erst danach.

Die drei Fehler, die hier am meisten kosten

Vier Wochen sind kein Monat. Die gesetzliche Grundfrist im Arbeitsverhältnis lautet vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind 28 Tage. Wer mit einem Monat rechnet, landet regelmäßig einen halben Monat daneben und kündigt zu spät.

Es zählt der Zugang, nicht das Absenden. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt. Ein Brief, der am letzten Tag der Frist in den Briefkasten der Post wandert, ist zu spät. Bei der Wohnung ist das besonders teuer: Verpasst du den dritten Werktag des Monats, zahlst du einen ganzen Monat länger Miete.

Die langen Fristen gelten nur in eine Richtung. Die Staffel von einem bis sieben Monaten nach Betriebszugehörigkeit gilt ausschließlich für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Für dich als Arbeitnehmer bleibt es bei der Grundfrist, und es darf für dich auch keine längere Frist vereinbart werden als für deinen Arbeitgeber.

Was dieser Rechner nicht kann

Er rechnet die gesetzlichen Fristen. Er kennt deinen Vertrag nicht. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag dürfen von den gesetzlichen Fristen abweichen, bei der Wohnung können ein Zeitmietvertrag oder ein vereinbarter Kündigungsverzicht den Termin verschieben. Sieh in deinen Vertrag, bevor du dich auf ein Datum verlässt.

Der Termin sagt außerdem nichts darüber, ob eine Kündigung wirksam ist. Kündigungsschutz, Betriebsrat, Schwangerschaft, Schwerbehinderung und Elternzeit sind eigene Themen. Wenn es darum geht, ist eine anwaltliche Prüfung der richtige Weg.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Sind vier Wochen dasselbe wie ein Monat?

Nein. Vier Wochen sind 28 Tage. Die gesetzliche Grundfrist im Arbeitsverhältnis beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Absatz 1 BGB). Wer mit einem Monat rechnet, verschiebt den Termin oft um einen halben Monat.

Zählt das Absenden oder der Zugang der Kündigung?

Der Zugang. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Absatz 1 BGB). Deshalb rechnet dieser Rechner ab dem Tag, an dem das Schreiben ankommt.

Gelten die langen Fristen auch für mich als Arbeitnehmer?

Nein. Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten Fristen von einem bis sieben Monaten gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber (§ 622 Absatz 2 BGB). Für dich bleibt es bei der Grundfrist, sofern der Vertrag nichts anderes regelt.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für eine Wohnung?

Drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen und wirkt dann zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Absatz 1 BGB). Für Mieter bleibt es immer bei dieser Frist, nur für den Vermieter verlängert sie sich nach fünf und acht Jahren.

Was ist, wenn mein Vertrag eine andere Frist nennt?

Dann gilt im Zweifel die vertragliche Frist, solange sie zulässig ist. Tarifvertrag und Arbeitsvertrag dürfen von den gesetzlichen Fristen abweichen. Für dich als Arbeitnehmer darf aber keine längere Frist vereinbart werden als für deinen Arbeitgeber (§ 622 Absatz 6 BGB).

Kann ich in der Probezeit jederzeit kündigen?

Innerhalb einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt die Frist zwei Wochen, ohne festen Endtermin (§ 622 Absatz 3 BGB). Du kannst also zu jedem Tag kündigen, nicht nur zum Monatsende. Steht im Vertrag keine Probezeit, gibt es auch keine.

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