Warum keine Note draufsteht
In einem Arbeitszeugnis steht keine Zahl. Trotzdem lesen Personalabteilungen eine heraus. Der Grund ist der Widerspruch im Gesetz: Das Zeugnis muss wahr sein, darf dein Fortkommen aber nicht unnötig erschweren. Wer schlecht bewerten will, muss das also so schreiben, dass es nicht schlecht klingt.
Herausgekommen ist eine feste Formelsprache, aus der sich eine Schulnote von 1 bis 5 ablesen lässt. Rechtlich ist diese Skala nirgends festgeschrieben. Praktisch benutzen sie Personalabteilungen, Anwälte und Arbeitsgerichte.
Woraus die Gesamtnote entsteht
Die Note ist kein Durchschnitt aller Sätze. Sie entsteht aus fünf Bausteinen mit sehr unterschiedlichem Gewicht.
| Baustein | Gewicht | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Zufriedenheitsformel | sehr hoch | Der zusammenfassende Satz am Ende des Leistungsteils. Er trägt die Note fast allein. |
| Leistungsbeschreibung | hoch | Fachwissen, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Erfolge. Steigerungen und Einschränkungen zählen hier genauso. |
| Verhaltensbeurteilung | mittel | Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. Adjektiv und Reihenfolge der Genannten. |
| Aufgabenbeschreibung | mittel | Keine Note, aber die Grundlage. Ohne Verantwortung und Umfang lässt sich die Leistung nicht einordnen. |
| Schlussformel | niedrig, aber sichtbar | Dank, Bedauern, gute Wünsche. Fehlt etwas davon, wird das als Abwertung gelesen. |
Widersprechen sich die Teile, gewinnt in der Regel die Zufriedenheitsformel. Ein Zeugnis mit glänzender Aufgabenbeschreibung und der Formel „zu unserer Zufriedenheit“ ist ein ausreichendes Zeugnis.
Der Notenschlüssel
| Note | Leistung | Verhalten |
|---|---|---|
| 1 · sehr gut | stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | stets vorbildlich |
| 2 · gut | stets zu unserer vollen Zufriedenheit | stets einwandfrei |
| 3 · befriedigend | zu unserer vollen Zufriedenheit | einwandfrei |
| 4 · ausreichend | zu unserer Zufriedenheit | gab zu keinen Beanstandungen Anlass |
| 5 · mangelhaft | hat sich bemüht; im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | Verhaltensaussage fehlt ganz oder wird auf Nebensächliches verengt |
Die vollständige Liste mit allen Varianten, auch den seltenen, steht in der Tabelle der Zeugniscodes.
Was wohlwollend bedeutet
„Wohlwollend“ steht so nicht im Gesetz. Der Grundsatz stammt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und bedeutet: Das Zeugnis muss wahr sein, soll aber vom Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren.
Wichtig ist die Reihenfolge: Wahrheit zuerst, Wohlwollen danach. Daraus folgen zwei Dinge.
- Ein Arbeitgeber muss nicht gut bewerten, was nicht gut war. Wohlwollen heißt nicht, dass jeder eine Eins bekommt.
- Ein Arbeitgeber darf aber auch nicht Einzelfälle betonen, die ein schiefes Gesamtbild ergeben, und keine versteckten Abwertungen einbauen. Genau das verbietet § 109 Abs. 2 GewO ausdrücklich.
Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 klargestellt: Bis zur Note „befriedigend“ muss der Arbeitgeber begründen, wenn er schlechter bewerten will. Willst du besser als befriedigend bewertet werden, musst du darlegen und beweisen, dass deine Leistung das hergibt (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13). Praktisch heißt das: „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ bekommst du meist durch ein sachliches Schreiben. Eine Eins musst du belegen können.
Was du verlangen kannst
- Ein Zeugnis überhaupt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 Abs. 1 GewO). Für Auszubildende gilt § 16 BBiG, für sonstige dauernde Dienstverhältnisse § 630 BGB.
- Ein qualifiziertes Zeugnis. Auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken. Ohne dieses Verlangen bekommst du nur ein einfaches Zeugnis mit Art und Dauer der Tätigkeit.
- Papier statt Datei. Die elektronische Form ist nur mit deiner Einwilligung zulässig (§ 109 Abs. 3 GewO). Du kannst also auf einem unterschriebenen Original auf Firmenpapier bestehen.
- Ein klares, verständliches Zeugnis ohne Geheimcode. Versteckte Abwertungen sind nach § 109 Abs. 2 GewO unzulässig.
- Berichtigung. Ist das Zeugnis unrichtig oder unvollständig, kannst du Berichtigung verlangen, im Streitfall vor dem Arbeitsgericht.
- Ein Zwischenzeugnis bei berechtigtem Interesse, etwa bei Vorgesetztenwechsel, Versetzung, vor einer Bewerbung oder vor der Elternzeit.
- Keine Krankheitszeiten im Text. Fehlzeiten wegen Krankheit gehören grundsätzlich nicht ins Zeugnis.
Was du nicht verlangen kannst
- Eine Wunschnote. Für eine Note besser als befriedigend liegt die Darlegungslast bei dir.
- Eine Schlussformel. Auf Dank, Bedauern und gute Wünsche besteht kein Anspruch (BAG, 11.12.2012, 9 AZR 227/11). Bitten hilft, fordern nicht.
- Einen bestimmten Wortlaut. Der Arbeitgeber bestimmt die Formulierung, solange sie wahr, klar und wohlwollend ist. Ein Entwurf von dir ist ein Angebot, kein Anspruch.
- Das Weglassen einer langen Elternzeit. War die Unterbrechung so lang, dass ihr Verschweigen ein falsches Bild ergäbe, darf sie erwähnt werden.
Wie lange du Zeit hast
Der Zeugnisanspruch verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du davon wusstest (§§ 195, 199 BGB). Endet dein Arbeitsverhältnis im Mai 2026, läuft die Verjährung also erst Ende 2029 ab.
Unabhängig von der Verjährung kann ein Zeugnisanspruch nach längerem Zuwarten verwirken, und viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Wie lange du im Einzelfall wirklich Zeit hast, hängt davon ab. Praktisch gilt: innerhalb der ersten Wochen nach Erhalt reagieren.
So gehst du vor
- Zeugnis gegen die Codetabelle lesen und notieren, welche Sätze welche Note tragen.
- Entscheiden, was du konkret geändert haben willst. Ein Schreiben mit drei präzisen Punkten wirkt besser als eines mit zwölf.
- Sachlich und schriftlich anfragen, mit Frist. Kein Vorwurf, keine Drohung, ein konkreter Formulierungsvorschlag.
- Reagiert niemand, erinnerst du einmal schriftlich unter Verweis auf die erste Frist.
- Bleibt es dabei und geht es um viel, ist das der Punkt für eine Rechtsberatung. Ein Dokument ersetzt sie nicht.
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Rechtsgrundlagen
- § 109 Abs. 1 GewO
- Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen erstreckt es sich auf Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis).
- § 109 Abs. 2 GewO
- Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine versteckten Aussagen enthalten.
- § 109 Abs. 3 GewO
- Die elektronische Form ist nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig.
- § 630 BGB
- Allgemeiner Zeugnisanspruch bei dauernden Dienstverhältnissen.
- § 16 BBiG
- Zeugnisanspruch für Auszubildende.
- §§ 195, 199 BGB
- Regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
- BAG, 18.11.2014, 9 AZR 584/13
- Wohlwollende, aber wahre Beurteilung; für eine Note besser als befriedigend trägt der Arbeitnehmer die Darlegungslast.
- BAG, 11.12.2012, 9 AZR 227/11
- Kein Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank und guten Wünschen.
sofortdokument.de erstellt Dokumente auf Basis deiner Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Angaben hier sind allgemein und auf den Regelfall zugeschnitten. Gesetze ändern sich, Verträge und Tarifverträge können abweichen, und dein Fall kann eine Ausnahme sein.
