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Kündigungsfristen berechnen

Für jede Kündigung gilt eine andere Frist, und es zählt nicht das Absenden, sondern der Zugang. Hier stehen die drei wichtigen Fälle mit Rechenweg: Arbeitsvertrag, Wohnung, sonstiger Vertrag.

Zuletzt geprüft: 19. September 2026Quellen: Gesetzestexte und Urteile, am Ende der Seite aufgeführt

Zwei Regeln vorweg

Erstens: Es zählt der Zugang, nicht das Absenden. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie beim Empfänger ankommt (§ 130 Abs. 1 BGB). Wer am 30. einwirft und dessen Brief erst am 2. ankommt, hat den Monat verpasst. Plan die Post immer mit Puffer.

Zweitens: Form schlägt Inhalt. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses braucht Schriftform, die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Die Kündigung einer Wohnung braucht ebenfalls die schriftliche Form (§ 568 Abs. 1 BGB). Schriftform heißt: ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben, im Original zugegangen. E-Mail, PDF-Anhang, Fax oder Messenger reichen dort nicht.

Wie Fristen gerechnet werden

Für jede Frist im BGB gelten dieselben drei Rechenregeln.

  • Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Geht die Kündigung am 5. zu, beginnt die Frist mit dem 6.
  • Eine Monatsfrist endet am Tag mit derselben Zahl (§ 188 Abs. 2 BGB). Zugang am 5. März, Monatsfrist endet mit Ablauf des 5. April. Fehlt der Tag im Zielmonat, etwa der 31., endet die Frist am letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
  • Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB).

Achtung bei Kündigungsfristen im Arbeits- und Mietrecht: Dort gibt es zusätzlich feste Endtermine, etwa „zum Monatsende“. Die Frist muss also nicht nur ablaufen, sie muss auch vor dem richtigen Stichtag ablaufen. Das ist der häufigste Rechenfehler.

Arbeitsvertrag

Du kündigst selbst

Die gesetzliche Grundfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind 28 Tage, nicht „ein Monat“. Beide Angaben müssen zusammenpassen: 28 Tage ab Zugang, und danach der nächste 15. oder Monatsletzte.

Rechenbeispiel

Deine Kündigung geht am 3. März zu. 28 Tage später ist der 31. März. Der 31. März ist ein zulässiger Endtermin, also endet das Arbeitsverhältnis am 31. März. Geht dieselbe Kündigung erst am 5. März zu, sind 28 Tage später der 2. April. Der nächste zulässige Termin ist dann der 15. April.

Die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelten längeren Fristen von einem bis sieben Monaten in § 622 Abs. 2 BGB gelten ausdrücklich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Wer selbst kündigt, bleibt bei den vier Wochen, solange Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes sagen. Das wird oft falsch dargestellt.

Probezeit

In einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, sind es zwei Wochen ohne festen Endtermin (§ 622 Abs. 3 BGB). Du kannst also zu jedem beliebigen Tag kündigen, der 14 Tage nach Zugang liegt.

Der Arbeitgeber kündigt

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit, § 622 Abs. 2 BGB
Bestanden seitFristZum
2 Jahren1 MonatMonatsende
5 Jahren2 MonateMonatsende
8 Jahren3 MonateMonatsende
10 Jahren4 MonateMonatsende
12 Jahren5 MonateMonatsende
15 Jahren6 MonateMonatsende
20 Jahren7 MonateMonatsende

Wenn im Vertrag etwas anderes steht

Tarifverträge dürfen von den Absätzen 1 bis 3 abweichen, auch nach unten (§ 622 Abs. 4 BGB). Einzelvertraglich sind kürzere Fristen nur in engen Ausnahmen erlaubt, etwa bei vorübergehender Aushilfe oder in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Arbeitnehmern, und dann nie unter vier Wochen (§ 622 Abs. 5 BGB). Längere Fristen dürfen vereinbart werden, aber: für deine Kündigung darf keine längere Frist gelten als für die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Steht Gegenteiliges im Vertrag, ist diese Klausel angreifbar.

Kurz: Steht im Vertrag eine längere Frist als vier Wochen, gilt sie in der Regel auch für dich. Schau also zuerst in den Vertrag, dann ins Gesetz.

Wohnung

Als Mieter kündigst du spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Das sind faktisch drei Monate, aber mit einem Stichtag am Monatsanfang.

Rechenbeispiel

Die Kündigung geht am 2. April zu. Der 2. April liegt innerhalb der ersten drei Werktage, also endet das Mietverhältnis am 30. Juni. Geht dieselbe Kündigung erst am 8. April zu, verschiebt sich das Ende auf den 31. Juli.

Werktage sind Montag bis Samstag. Der Samstag zählt bei dieser Frist mit. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht, und Feiertage sind je Bundesland verschieden. Rechne deshalb nie auf den letzten Tag, sondern gib die Kündigung in den ersten Tagen des Monats ab.

Die Verlängerung der Frist nach fünf und acht Jahren um jeweils drei Monate gilt nur für den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB). Für dich bleibt es immer bei den drei Monaten, egal wie lange du dort wohnst. Eine für den Mieter nachteilige Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam (§ 573c Abs. 4 BGB). Eine längere Frist im Vertrag bindet dich also nicht.

Stehen mehrere Mieter im Vertrag, muss die Kündigung von allen unterschrieben und gegenüber allen Vermietern erklärt werden. Als Mieter musst du eine ordentliche Kündigung nicht begründen. Der Vermieter dagegen braucht ein berechtigtes Interesse und muss es im Schreiben nennen.

Handy, Fitness, Abo und andere Verträge

Hier gibt es keine gesetzliche Einheitsfrist. Es gilt, was im Vertrag steht, aber das AGB-Recht zieht Grenzen. Nach § 309 Nr. 9 BGB sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern bei Verträgen über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen unwirksam:

  • eine Bindung von mehr als zwei Jahren,
  • eine stillschweigende Verlängerung, außer der Vertrag läuft danach auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar,
  • eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer.

Ausgenommen sind Versicherungsverträge und der Kauf zusammengehörig verkaufter Sachen. Praktisch heißt das: Aus einem Zweijahresvertrag wird nach Ablauf kein zweiter Zweijahresvertrag, sondern ein monatlich kündbarer.

Der Kündigungsbutton

Wenn du einen Dauervertrag auf einer Webseite abschließen konntest, muss dort auch eine Kündigungsschaltfläche mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“ stehen, gefolgt von einer Bestätigungsseite (§ 312k Abs. 2 BGB). Der Zugang der Kündigung ist dir sofort in Textform zu bestätigen (§ 312k Abs. 4 BGB). Fehlt die Schaltfläche, kannst du den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (§ 312k Abs. 6 BGB). Das lohnt sich zu prüfen, bevor du eine lange Frist akzeptierst.

Für Verträge, die nicht online geschlossen werden können, und für alles außerhalb von AGB bleibt es beim Vertragstext. Kündige dort zum nächstmöglichen Zeitpunkt und setz den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ dazu. Ist dein Termin falsch berechnet, wirkt die Kündigung dann zum nächsten zulässigen Termin.

Zugang nachweisen

Im Streit musst du beweisen, dass und wann die Kündigung angekommen ist. Diese drei Wege funktionieren in der Praxis:

  1. Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Zwei Ausdrucke, einer wird mit Datum gegengezeichnet. Der sicherste Weg.
  2. Bote mit Zeugen. Eine Person, die den Inhalt gelesen hat, wirft das Schreiben ein und notiert Datum und Uhrzeit. Vor Gericht belastbar.
  3. Einwurf-Einschreiben. Praktikabel, aber schwächer als die ersten beiden, weil nur der Einwurf dokumentiert ist, nicht der Inhalt.

Ein Übergabe-Einschreiben ist der schlechteste Weg: Ist niemand da, liegt nur ein Benachrichtigungszettel im Kasten, und der Zugang tritt erst bei Abholung ein. Das kann deinen Termin kippen.

Wo es unsicher wird

Drei Punkte, bei denen wir bewusst keine allgemeingültige Zahl nennen:

  • Feiertage bei der Wohnungskündigung. Ob und wie sich ein gesetzlicher Feiertag auf die Drei-Werktage-Frist auswirkt, hängt vom Bundesland ab. Rechne früher, nicht knapper.
  • Sonderkündigungsrechte. Umzug, Preiserhöhung, Krankheit oder Schlechtleistung begründen nicht automatisch ein Kündigungsrecht. Ob eines besteht, steht im Vertrag oder im jeweiligen Spezialgesetz.
  • Altverträge und § 309 Nr. 9 BGB. Wir zitieren hier nur die geltende Fassung. Ab welchem Vertragsschluss sie greift, ist eine Frage des Übergangsrechts und im Einzelfall zu prüfen.

Wenn du deine Frist berechnen lassen willst, statt sie selbst nachzurechnen: Unser Konfigurator für die Kündigung des Arbeitsvertrags und die Mietkündigung rechnet den Termin aus deinem Zugangsdatum aus und schreibt ihn ins Schreiben. Wo eine eigene Vertrags- oder Tariffrist gilt, rechnet er bewusst nicht, sondern kündigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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Rechtsgrundlagen

Gesetzestexte abgerufen bei gesetze-im-internet.de, Urteile mit Datum und Aktenzeichen. Stand: 19. September 2026.

§ 622 Abs. 1 BGB
Grundfrist im Arbeitsverhältnis: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
§ 622 Abs. 2 BGB
Nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Fristen von einem bis sieben Monaten, ausdrücklich nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
§ 622 Abs. 3 BGB
In einer vereinbarten Probezeit, längstens sechs Monate, zwei Wochen.
§ 622 Abs. 4 und 5 BGB
Abweichungen durch Tarifvertrag; einzelvertraglich kürzere Fristen nur in engen Ausnahmefällen.
§ 622 Abs. 6 BGB
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die durch den Arbeitgeber.
§ 623 BGB
Kündigung und Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis bedürfen der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
§ 573c Abs. 1 BGB
Wohnraum: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats; die Verlängerung nach fünf und acht Jahren gilt nur für den Vermieter.
§ 573c Abs. 4 BGB
Eine für den Mieter nachteilige Abweichung ist unwirksam.
§ 568 Abs. 1 BGB
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
§ 130 Abs. 1 BGB
Eine Kündigung wird erst mit Zugang beim Empfänger wirksam.
§§ 187, 188 BGB
Fristberechnung: der Tag des Zugangs zählt nicht mit; die Frist endet mit Ablauf des entsprechenden Tages.
§ 193 BGB
Fällt der letzte Tag einer Frist auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle.
§ 309 Nr. 9 BGB
In AGB gegenüber Verbrauchern unwirksam: Bindung über zwei Jahre, stillschweigende Verlängerung ohne monatliches Kündigungsrecht, Kündigungsfrist über einem Monat.
§ 312k BGB
Kündigungsschaltfläche bei online abschließbaren Dauerschuldverhältnissen; fehlt sie, ist jederzeit fristlos kündbar.
Frau am Laptop, lächelt freundlich

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