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Muster, erfundener Fall

Muster: Kaution zurückfordern

Zahlungsaufforderung an die Hausverwaltung mit Frist, Zinsen und Hinweis auf die abgelaufene Prüffrist.

Stand des Musters: 18. September 2026. Erzeugt aus denselben geprüften Bausteinen wie ein gekauftes Dokument. Bei deinem Dokument formuliert zusätzlich eine KI aus deinen Antworten.

Der Fall hinter diesem Muster. Jonas Richter hat seine Kölner Wohnung am 29. Mai 2026 besenrein übergeben, das Protokoll weist keine Mängel aus. Fast vier Monate später ist die Kaution von 1.950,00 Euro nicht zurück und die Hausverwaltung meldet sich nicht. Alle Namen, Firmen, Anschriften, Aktenzeichen und Beträge sind erfunden. Dieses Muster ist zum Lesen da, nicht zum Versenden: In deinem Dokument stehen deine Angaben.

Das vollständige Dokument

Muster
Jonas Richter · Lindenstraße 40 · 50674 Köln
Hausverwaltung Brandt GmbH
Herr Brandt
Aachener Straße 220
50931 Köln
Köln, 18. September 2026
Rückzahlung der Mietkaution
Mietverhältnis Lindenstraße 14, 50674 Köln, 3. Obergeschoss links, beendet zum 31. Mai 2026

Sehr geehrter Herr Brandt,

das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung endete zum 31. Mai 2026. Die Wohnung habe ich Ihnen am 29. Mai 2026 geräumt übergeben. Das Übergabeprotokoll vom selben Tag weist keine Mängel aus, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen.

Zu Beginn des Mietverhältnisses habe ich eine Kaution in Höhe von 1.950,00 Euro geleistet. Seit der Rückgabe sind 3 Monate vergangen. Eine Abrechnung über die Kaution habe ich nicht erhalten, eine Rückzahlung ist nicht erfolgt.

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Absatz 1 BGB). Die Wohnung habe ich Ihnen am 29. Mai 2026 zurückgegeben.

Ich fordere Sie auf, die Kaution zuzüglich der angefallenen Zinsen bis zum 2. Oktober 2026 auf mein Konto zu überweisen. Meine Bankverbindung: Jonas Richter, IBAN DE02 3705 0198 0000 1234 56, Sparkasse KölnBonn.

Die Kaution war getrennt von Ihrem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die Erträge stehen mir zu (§ 551 BGB). Ich bitte Sie, mir die Zinsabrechnung vorzulegen. Falls Sie Forderungen gegen die Kaution verrechnen wollen, bitte ich Sie, mir bis zum genannten Termin eine nachvollziehbare Abrechnung mit Belegen zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jonas RichterAnlagen: Kopie des Übergabeprotokolls, Nachweis der Kautionszahlung

Hinweise, die mit dem Dokument geliefert werden

  • Eine gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution gibt es nicht. Dem Vermieter steht nach der Rechtsprechung eine angemessene Frist zur Prüfung und Abrechnung zu, die sich nach dem Einzelfall richtet und in der Praxis meist mit drei bis sechs Monaten nach Rückgabe angesetzt wird.
  • Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe (§ 548 Absatz 1 BGB). Du hast die Wohnung am 29. Mai 2026 zurückgegeben, diese Frist endet damit am 29. November 2026.
  • Eine als Sicherheit überlassene Geldsumme ist getrennt vom Vermögen des Vermieters zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die Erträge stehen dir zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Absatz 3 BGB).
  • Dein Anspruch auf Rückzahlung verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 BGB).
  • Zahlt der Vermieter nach Ablauf der gesetzten Frist nicht, sind die nächsten Schritte ein Mahnbescheid beim Mahngericht oder eine Klage. Mieterverein und Beratungshilfe beim Amtsgericht helfen dabei weiter.
Dieses Muster als PDFIm PDF steht auf jeder Seite „Muster“. Dein gekauftes Dokument hat diesen Hinweis nicht.
1Individuell

Was daran individuell erzeugt wird

Das Muster oben ist ein Durchlauf mit erfundenen Antworten. Diese Stellen sehen bei dir anders aus.

  • LageKeine Reaktion, Teilzahlung, behauptete Abzüge oder frischer Auszug: vier verschiedene Schreiben mit eigenem Aufbau und eigenem Ton.
  • BeträgeKautionsbetrag, Kaltmiete und einbehaltener Teil stehen mit zwei Nachkommastellen im Text. Liegt die Kaution über drei Kaltmieten, kommt ein Absatz dazu.
  • ÜbergabeprotokollOhne Mängel, mit einzelnen Punkten oder gar keins: Danach richtet sich der Absatz zur Beweislast.
  • BetriebskostenIst abgerechnet, steht noch aus oder unbekannt: Danach richtet sich, ob ein Teileinbehalt überhaupt begründbar ist.
  • Zeit seit der RückgabeAus dem Tag der Übergabe ergibt sich, wie lange die Prüffrist schon läuft. Diese Monatszahl steht im Schreiben.
  • Frist und Ton7, 14 oder 28 Tage werden in ein Datum umgerechnet. Bei „Deutlich“ kommt ein Satz zum gerichtlichen Mahnverfahren dazu.

Welche Textbausteine geprüft sind

  • Forderungs-, Abzugs-, Zins- und Fristbausteine liegen in lib/generation/bausteine/kaution.ts.
  • Für die Rückzahlungsfrist nennt kein Baustein eine gesetzliche Zahl, weil es keine gibt. Das Schreiben argumentiert mit der abgelaufenen angemessenen Prüffrist.
  • Verzugszinsen werden nicht beziffert, weil der Basiszinssatz sich ändert. Genannt wird der Anspruch, nicht der Betrag.
  • Formprüfung wie bei allen Typen.

Welche Rechtsangaben eingesetzt werden

Fristen, Paragrafen und Rechtsfolgen stammen ausschließlich aus einer gepflegten Liste. Was nicht in dieser Liste steht, kommt nicht ins Dokument. Für Kaution zurückfordern sind das diese Angaben:

AngabeWas sie bedeutetQuelle
§ 551 BGBDie Mietsicherheit bei Wohnraum darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen und ist in drei gleichen Monatsraten zahlbar. Eine als Sicherheit überlassene Geldsumme muss der Vermieter getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen; die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.§ 551 Abs. 1 bis 4 BGB, abgerufen am 19.09.2026
§ 548 BGBErsatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem er die Wohnung zurückerhält. Nach Ablauf dieser Frist kann er solche Ansprüche der Kautionsrückzahlung nicht mehr entgegenhalten.§ 548 Abs. 1 BGB, abgerufen am 19.09.2026
§ 556 BGBÜber Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen; danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, wenn der Vermieter die Verspätung zu vertreten hat.§ 556 Abs. 3 BGB, abgerufen am 19.09.2026
angemessene Abrechnungs- und ÜberlegungsfristEine gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution gibt es nicht. Dem Vermieter steht nach der Rechtsprechung eine angemessene Frist zur Prüfung und Abrechnung zu, die sich nach dem Einzelfall richtet und in der Praxis meist mit drei bis sechs Monaten nach Rückgabe angesetzt wird. Ist sie abgelaufen, ist die Kaution fällig.Rechtsprechung zur Kautionsabrechnung, u. a. BGH VIII ZR 71/05 zum Zurückbehalt wegen noch offener Betriebskosten.
Einbehalt nur in angemessener HöheSolange eine Betriebskostenabrechnung aussteht, darf der Vermieter einen angemessenen Teilbetrag der Kaution zurückbehalten, nicht aber die gesamte Kaution und nicht auf unbestimmte Zeit.BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05
§ 195 BGBDer Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution verjährt in der regelmäßigen Frist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist und der Mieter von den Umständen Kenntnis hatte (§ 199 BGB).§§ 195, 199 Abs. 1 BGB
normale Abnutzung geht nicht zu Lasten des MietersDurch vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Der Vermieter muss darlegen und beweisen, dass ein Schaden darüber hinausgeht.§ 538 BGB
Verzug nach FristsetzungZahlt der Vermieter nach Fälligkeit und Mahnung mit Fristsetzung nicht, kommt er in Verzug und schuldet Verzugszinsen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz.§§ 286, 288 BGB.

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Eine berechtigte Frage. Hier stehen die drei Wege nebeneinander, wenn es um Kaution zurückfordern geht. Auch das, was wir nicht können.

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Aktuelle Fristen und Paragrafen
Manchmal veraltet. Viele Vorlagen tragen kein Datum, Gesetze ändern sich.
Rechtsberatung im Einzelfall
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Auf deinen Fall zugeschnitten
Innerhalb des Dokumenttyps ja. Jede Antwort verändert Absätze, Termine und Ton. Was wir nicht abfragen, steht auch nicht drin.
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Aus einer gepflegten Liste mit Paragraf, Quelle und Stand. Offen einsehbar auf jeder Musterseite.
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Wenn dein Fall streitig ist, es um viel Geld geht, eine Frist schon abgelaufen ist oder die Gegenseite anwaltlich vertreten wird, ist der Weg zum Anwalt der richtige. Wo wir so etwas aus deinen Antworten erkennen, weisen wir dich im Konfigurator darauf hin, statt dir ein Dokument zu verkaufen.

Woher die Anwaltskosten stammen

§ 34 Absatz 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde keine Gebührenvereinbarung getroffen, beträgt die Gebühr für Beratung oder Gutachten höchstens 250 Euro, für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro. Die Beträge sind Nettobeträge, dazu kommen Umsatzsteuer und Auslagen. Mit Vergütungsvereinbarung, die das Gesetz ausdrücklich vorsieht, kann der Preis darunter oder darüber liegen. Wer dich nach außen vertritt, rechnet nach dem Gegenstandswert ab, nicht nach diesen Beträgen. § 34 RVG im Wortlaut. Wortlaut abgerufen am 19. September 2026.

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