Verzugszinsen berechnen
Eine Rechnung ist offen und du willst wissen, was dazugekommen ist. Betrag und Fälligkeit eintragen, und du siehst die gesetzlichen Zinsen taggenau. Kostenlos, ohne Konto.
Zinsen berechnen
Du kennst die Summe. Und jetzt?
- Mahnung mit Frist schickenOhne konkretes Datum ist eine Mahnung nur eine Bitte. Mit Frist, Zinsen und Bankverbindung wird sie zu einer Forderung.
- Zugang belegenEinwurf-Einschreiben und eine Kopie mit Absendedatum. Im Streit zählt, wann dein Schreiben angekommen ist.
- Danach MahnbescheidVerstreicht die Frist, beantragst du online einen Mahnbescheid. Ohne Anwalt, deutlich günstiger als eine Klage, und er hemmt die Verjährung.
Warum die Zahl anderswo oft falsch ist
Der Basiszinssatz ist keine feste Größe. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben. In den letzten Jahren lag er zwischen minus 0,88 und plus 3,62 Prozent, die Schwankung ist also erheblich.
Läuft deine Forderung über zwei Jahre, hat sie vier verschiedene Zinssätze gesehen. Viele Rechner nehmen trotzdem den heutigen Satz und multiplizieren ihn über die gesamte Laufzeit. Das Ergebnis ist je nach Richtung zu hoch oder zu niedrig. Zu hoch ist dabei das größere Problem: eine überhöhte Zinsforderung macht dein eigenes Schreiben angreifbar.
Dieser Rechner schneidet die Laufzeit an jedem Stichtag und weist jeden Abschnitt einzeln aus. Du siehst also nicht nur die Summe, sondern auch, wie sie zustande kommt. Das ist genau das, was du brauchst, wenn jemand nachfragt.
Ab wann der Verzug läuft
Zinsen gibt es erst ab Verzug, nicht ab Fälligkeit. Das ist der zweite Punkt, an dem oft zu großzügig gerechnet wird. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber einer Privatperson gilt das aber nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Fehlt dieser Hinweis, beginnt der Verzug erst mit einer Mahnung.
Praktischer Rat für die Zukunft: Nimm den Satz „Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang dieser Rechnung tritt Verzug ein“ fest in deine Rechnungsvorlage auf. Er kostet nichts und spart dir bei jedem säumigen Privatkunden einen Schritt.
Häufige Fragen zu Verzugszinsen
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ist an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt, sind es bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 1 und 2 BGB).
Ab wann laufen die Zinsen?
Ab Verzugsbeginn, nicht ab Fälligkeit. Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde (§ 286 Absatz 3 BGB). Sonst beginnt der Verzug mit einer Mahnung.
Was ist die 40-Euro-Pauschale?
Ist der Schuldner kein Verbraucher, besteht bei Verzug zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Absatz 5 BGB). Sie wird auf erstattungsfähige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Gegenüber Privatpersonen gibt es sie nicht.
Warum ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit?
Weil der Basiszinssatz sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres ändert (§ 247 BGB). Läuft eine Forderung über einen solchen Stichtag, gilt für jeden Abschnitt der damals gültige Satz. Dieser Rechner weist deshalb jeden Abschnitt einzeln aus.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur die tatsächlich entstandenen Kosten, etwa Porto. Pauschale Mahngebühren von zehn oder zwanzig Euro sind gegenüber Verbrauchern regelmäßig unzulässig. Was dir zusteht, sind Zinsen und bei Geschäftskunden die 40-Euro-Pauschale.
Wann verjährt meine Forderung?
Nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen erfahren hast (§§ 195, 199 BGB). Eine Mahnung stoppt die Verjährung nicht, die Zustellung eines Mahnbescheids schon.
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